Hörgeräte Kehrel

Gehörschutz 

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Gehörschutz - Hörgeräte Kehrel OHG

Schützen Sie Ihr Gehör, sowohl in der Freizeit und auch im Berufsalltag.

Ununterbrochen, ob im Beruf oder in unserer Freizeit prasseln akustische Reize auf uns ein. Die Ruheintervalle für unsere Ohren werden immer kürzer und die Belastung wird immer stärker. Wird die Auswirkung auf unser Gehör zu groß, können neben der irreparablen Schädigung unserer Hörfähigkeit noch viele weitere psychische und physische Reaktionen auftreten: Gereiztheit, Nervosität, Schlaflosigkeit, Muskelverspannungen und Kopfschmerzen sind nur einige der Symptome, die durch Lärm verursacht werden können.


Vernünftige Menschen schützen sich deshalb vor allzu starkem Lärm.

Gehörschutz bedeutet verantwortungsvolle Gesundheitsvorsorge.


Welcher Gehörschutz für Sie der Richtige ist, kann nur in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden. Wir stehen Ihnen dafür mit unserem Fachwissen und unserer kompetenten Erfahrung zur Verfügung. Lassen Sie sich persönlich in einer unserer Filialen beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

NEU: Premium Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion

Aus Sicherheitsgründen war die Benutzung von Hörgeräten im Lärmbereich bisher nicht zulässig. Damit ergaben sich jedoch regelmäßig Probleme, wenn Personen mit Hörminderung am Arbeitsplatz auf Kommunikation angewiesen sind. Eine Lösung kann nur ein Hörgerät sein, welches gleichzeitig eine Gehörschutzfunktion besitzt. Wir von der Firma Kehrel haben uns für Sie spezialisiert und schon seit kurzer Zeit erfolgreich mit der Anpassung der sogenannten ICP- Versorgungen gestartet. 

Diese Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion besitzen neben den üblichen Freizeitprogrammen ein spezielles Arbeitsplatzprogramm mit Pegelbegrenzung, welches sicherstellt, dass der maximal zulässige Expositionswert 85dB (A) eingehalten wird. Diese Versorgung muss entsprechend der PSA- Richtlinie als Gehörschutz geprüft sein und gleichzeitig die Anforderungen an ein Medizinprodukt erfüllen. Sämtliche Kosten für Techniken, Otoplastiken und Arbeitsleistungen können von der zuständigen BG übernommen werden, vorausgesetzt es liegt eine anerkannte Lärmschwerhörigkeit vor. Fühlen Sie sich angesprochen? Gerne können Sie jederzeit ein unverbindliches Beratungsgespräch in einer unseren Filialen vereinbaren.

Sehen Sie sich auch das Lärm-o-meter an und finden Sie heraus, ab welcher Lautstärke das Gehör negativ beeinflusst wird!